E-Scooter: Was ist erlaubt und was nicht?
Auf Deutschlands Straßen darf gerollt werden. Was ihr über die neuen E-Scooter wissen müsst, fassen wir für euch zusammen.
Auf Deutschlands Straßen darf gerollt werden. Was ihr über die neuen E-Scooter wissen müsst, fassen wir für euch zusammen.
Elektro-Tretroller, gerne auch E-Scooter genannt, haben einen etwas schleppenden Start in Deutschland. Wie so oft muss hierzulande erst einmal alles bürokratisch genug geregelt werden. Das ist geschehen und am 14. Juni wurde die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge – dazu zählen auch die E-Scooter – veröffentlicht.
Diese Verordnung beschreibt, unter welchen Voraussetzungen E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Vielleicht auch gar nicht so schlecht, schaut man mal in andere Länder.
In Paris wurden die Roller zum ungeordneten Chaos, das es nun zu beseitigen gilt. In Deutschland wappnet man sich im Vorfeld dagegen. Die Eckdaten der Verordnung:
E-Scooter dürfen von Personen im Straßenverkehr bewegt werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. In Deutschland ist eine Versicherung für die kleinen Roller vorgesehen.
Die erhält man – je nach Angebot – bereits ab rund 20 Euro jährlich. Falls man schon ein Kfz versichert hat, sollte man einfach mal bei seiner Versicherung nachfragen, wie es diesbezüglich aussieht.
Die Roller selbst müssen mindestens 6 km/h und dürfen höchstens 20 km/h fahren. Ferner müssen sie mit einer Lenk- bzw. Haltestange ausgestattet sein und über zwei unabhängige Bremssysteme verfügen. Licht gehört ebenfalls zum Pflichtprogramm – und ganz wichtig: Eine Klingel oder Hupe.
Die Hersteller werden hier zügig entsprechend angepasste Modelle auf den Markt bringen, denn eigentlich sind die meisten erhältlichen E-Scooter so konzipiert, dass sie 25 km/h erreichen. Zu schnell für das Land ohne Tempolimit auf der Autobahn.
Diese technischen Hürden sind keine, die den Nutzer groß belasten sollten, er muss nur schauen, wo er fahren darf. Und da wird es dann auch schon kompliziert. Generell dürfen die E-Scooter auf Radwegen fahren. Das bedeutet, dort wo ein Radweg vorhanden ist, muss dieser genutzt werden. Ist keiner vorhanden, geht es auf die Straße. Tabu für E-Scooter sind Gehwege.
Tabu sind für E-Scooter aber auch Wege, die explizit für Fahrräder freigegeben sind, wie man sie zum Beispiel in manchen Fußgängerzonen sieht. Dort darf man dann zwar mit seinem 25 km/h fahrenden E-Bike (Pedelec) cruisen, nicht aber mit einem E-Scooter. Für E-Scooter gibt es ein neues Freigabeschild, das zusätzlich vorhanden sein muss.
Das wird sich bestimmt alles schnell anpassen, da werden auch die Sharing-Dienste ihr Interesse bei den entsprechenden Stellen bekunden. Denn man muss natürlich nicht zwingend selbst einen E-Scooter besitzen, um ein paar Kilometer Strecke zurückzulegen.
Es gibt diverse Sharing-Anbieter, die bereits aufgeregt mit den Hufen scharren, um ihre E-Scooter auch auf deutsche Straßen loszulassen. Das eigentlich praktische daran: Man kann super für sich herausfinden, ob man diese Art der Fortbewegung für sich praktisch nutzen kann, ohne gleich mehrere hundert Euro in einen eigenen E-Scooter stecken zu müssen.
Allerdings wird man solche Angebote auch vor allem in Großstädten sehen. Da ergeben solche Fortbewegungsmittel auch am meisten Sinn. Das Auto stehen lassen, die innerstädtische Fortbewegung per E-Scooter und öffentlicher Verkehrsmittel realisieren. Die Straßen entlasten, die Umwelt weniger belasten, so zumindest die Theorie des Ganzen.
Schaut man sich um, was heute auf dem E-Scooter-Markt geboten wird, ist das recht unterschiedlich. Da gibt es leicht größere Modelle mit einer Reichweite bis 25 Kilometer und kleinere, die gerade einmal die Hälfte schaffen.
Das macht sich auch in der Größe des Scooters selbst bemerkbar, hier sollte man gut vergleichen, was zu den eigenen Anforderungen passt, auch was den Transport und die Aufbewahrung des Scooters selbst angeht.
Die Händler wittern hier natürlich auch ihre Chance. Media Markt und Saturn haben spezielle E-Scooter-Seiten an den Start geschickt, die allerdings auch erst einmal für Ernüchterung sorgen.
Zwar gibt es die "E-Scooter mit Straßenzulassung" da von Iconbit bereits ab 399 Euro, allerdings erfolgt die Auslieferung frühestens im September, je nach Modell sogar noch später.
Bereits ab August soll eine angepasste Version des bereits sehr beliebten M365 von Xiaomi auf den Markt kommen, 479 Euro werden dafür dann voraussichtlich fällig.
Dass bereits vorher verkaufte Modelle per Update fit für deutsche Straßen gemacht werden, ist dabei eher unwahrscheinlich, wenngleich auch nicht ausgeschlossen, sofern es nur um die Höchstgeschwindigkeit geht.
Es wird sich zeigen, ob die E-Scooter nur ein temporärer Hype sind oder ob sie tatsächlich dazu beitragen können, die Verkehrssituation in Städten zu entlasten. Für kurze Strecken dürfte das durchaus auch für Jugendliche interessant sein, die das Ganze ab 14 fahren können, aber im Gegensatz zum Mofa weder eine Prüfung ablegen müssen noch eine Helmpflicht besteht.