Prepaid-Karte nur mit Ausweis

Prepaid-SIM-Karten konnte man bisher denkbar einfach kaufen. Seit dem 1. Juli 2017 geht es aber nur noch mit Ausweis.

Eine Hand hält eine SIM-Karte

Wer wollte, konnte bisher Prepaid-SIM-Karten kaufen, ohne seinen Ausweis vorlegen zu müssen. Damit bot die Prepaid-Karte im Gegensatz zu einem Laufzeitvertrag die Möglichkeit, anonym das Mobilfunknetz zu nutzen. Die Bundesregierung hat darin eine Sicherheitslücke erkannt und diese mittlerweile mit einer Gesetzesänderung geschlossen.

Das Gesetz verlangt sei dem 1. Juli von den Verkaufsstellen, die Identität eines Käufers zu überprüfen, bevor dessen Prepaid-SIM-Karte freigeschaltet wird.

Auch vor dem 1. Juli war es beim Kauf einer Prepaid-Karte Pflicht, Namen, Adresse und Geburtsdatum anzugeben – nur hat diese Angaben niemand mit dem Ausweis des Käufers abgeglichen.

Auch Identitätsprüfung bei Onlinekäufen

Wenn Sie online eine Prepaid-SIM-Karte erwerben, müssen Sie Ihre Identität entweder per Postident- oder Video-Ident-Verfahren bestätigen lassen. Wie die Identitätsprüfung im Einzelfall aussieht, hängt vom Anbieter bzw. Verkäufer der Prepaid-Karte ab. Es sind verschiedene Verfahren möglich.

Bei einem Video-Anruf überprüft beispielsweise ein Mitarbeiter des Anbieters den Ausweis. Das Verfahren wurde infolge der Anti-Terror-Gesetzgebungen etabliert. Bei der Postident-Prozedur erfolgt die Ausweiskontrolle bei einem Mitarbeiter in einer Postfiliale.

Auch in Supermärkten und Discountern erfolgt die Vorlage des Ausweises nicht direkt an der Kasse. Auch hier kommen die erwähnten Verfahren zum Einsatz. Das Mindestalter für den Kauf einer Prepaid-Karte liegt im Übrigen bei 16 Jahren.

Die Gesetzesänderung als Teil des Anti-Terror-Gesetzpakets

Die Gesetzesänderung soll es Kriminellen erschweren, unerkannt über das Mobilfunknetz zu kommunizieren. Der Gesetzgeber argumentiert, dass aufgrund der zuvor laxen Vorgehensweise bei der Identitätsprüfung viele SIM-Karten ganz ohne oder aber mit falschen persönliche Angaben im Umlauf sind. Das würden sich auch Kriminelle und Terroristen zunutze machen.

An der Gesetzesänderung wurde auch Kritik geübt. So verweist etwa der Blog netzpolitik.org darauf, dass Terroristen in der EU in den vergangenen Jahren oftmals schon im Vorfeld verübter oder vorbereiteter Anschläge polizeibekannt gewesen seien und somit auch bereits die Möglichkeit bestanden habe, deren Handynutzung zu überwachen.

Fazit zur Ausweis-Vorlage beim Kauf von Prepaid-Karten

  • Seit dem 1. Juli muss beim Kauf von Prepaid-SIM-Karten der Ausweis vorgelegt werden.

  • Bei Onlinekäufen und in Supermärkten erfolgt die Kontrolle mittels Postident- oder Video-Ident-Verfahren.

  • Die konsequente Identitätsprüfung soll die anonyme Nutzung von Mobilfunknetzen erschweren und wurde im Rahmen des Anti-Terror-Gesetzpakets beschlossen.

Foto: ©Fotolia/justyle

Mia

Mia fragt immer als erste, was das neue Smartphone außer Telefonieren, Fotografieren und Musikabspielen noch kann. Gut so. Mehr als neue Technik und das Internet liebt Mia nur ihren kleinen Sohn.

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