EU-Roaming – Mobilfunk ohne Grenzen?
Handy im Ausland? Das war bisher nur möglich, wenn man Roaming-Gebühren bezahlte. Inzwischen hat sich einiges geändert.
Handy im Ausland? Das war bisher nur möglich, wenn man Roaming-Gebühren bezahlte. Inzwischen hat sich einiges geändert.
Die meisten Smartphone-Nutzer haben sich daran gewöhnt, dass im Ausland Telefonate, SMS und mobiles Internet extra kosten – die sogenannten Roaming-Gebühren. Auf Englisch bedeutet „to roam“ so viel wie herumwandern.
Wer in ein ausländisches Mobilfunknetz „wandert“, unterliegt damit auch den dortigen Tarif- und Nutzungsbestimmungen. Denn die Mobilfunknetze sind national organisiert.
Die EU-Kommission hat die Verbindungen in ausländische Netze nun neu geregelt bzw. vereinheitlicht: Seit dem 15. Juni entfallen im EU-Ausland die Roaming-Gebühren vollständig.
Bereits in den vorhergehenden Jahren (seit 2007) wurden die Roaming-Gebühren durch EU-Vorgaben gesenkt. Die neue Regelung besagt nun, dass die Mobilfunkanbieter überhaupt keine zusätzlichen Gebühren für Telefonieren und mobiles Surfen verlangen dürfen.
Damit gelten ab Juni im Ausland die gleichen Tarifbedingungen wie im Inland. Weitere wichtige Punkte der neuen Regelung sind:
Die Regelung gilt in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island.
Wenn Sie also beispielsweise mit einer deutschen SIM-Karte von Italien aus in ein schwedisches Netz telefonieren, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.
In der Schweiz, San Marino, Monaco und allen nichteuropäischen Staaten können allerdings weiterhin Zusatzkosten anfallen.
Wie die Gebühren in Nicht-EU-Staaten gestaltet sind, hängt vom jeweiligen Land und Anbieter ab.
Um ganz sicherzugehen, sollten Sie in solchen Ländern die Netzwahl auf manuell umstellen und sich vorab informieren, wie die Roaming-Gebühren geregelt sind.
Es macht im Übrigen keinen Unterschied, ob Sie mit einem Laufzeitvertrag (Postpaid) oder über Prepaid telefonieren – EU-Roaming ist in beiden Varianten gebührenfrei.
So lange der Brexit nicht vollzogen ist, gilt die Aufhebung der Roaming-Gebühren auch in Großbritannien. Bis dahin heißt es auch auf der Insel „roam like home“.
Die Aufhebung der Roaming-Gebühren bedeutet nicht, dass in der EU ein einheitlicher Mobilfunkmarkt entsteht.
Kunden dürfen im Ausland auch weiterhin keinen Vertrag abschließen und diesen dauerhaft im Heimatland nutzen. Um einer solchen Nutzung vorzubeugen, sehen viele Mobilfunkverträge Obergrenzen für Telefonieminuten und SMS im Ausland vor ( mehr Infos dazu hier). Es kann auch sein, dass eine SIM-Karte ausschließlich für die Nutzung im Inland vorgesehen ist.
Auf See gelten besondere Regeln. Wer sich etwa auf einer Kreuzfahrt befindet oder mit einer Fähre unterwegs ist, profitiert nicht von der neuen Roaming-Verordnung. Auf Hochseeschiffen kommt die Verbindung ins mobile Netz nämlich über Satellit zustande – und dies kann hohe Gebühren bedeuten.
Für die Kunden entfallen zukünftig die Gebühren, für Mobilfunkanbieter und Netzbetreiber hingegen nicht. Wenn Sie mit Ihrem Mobilfunkvertrag beispielsweise aus einem niederländischen Netz telefonieren, berechnet der niederländische Netzbetreiber dem deutschen Anbieter dafür Gebühren. Diese hat die EU nicht vollständig abgeschafft, sondern lediglich gedeckelt.
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