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Festlegungen zu
Frauenanteilen

Festlegungen zu den Frauenanteilen nach §§ 36, 52 Abs. 2 GmbHG

Aufsichtsrat und Geschäftsführung haben jeweils bis zum 31. Dezember 2026 zu erreichende Zielgrößen für die Frauenanteile im Aufsichtsrat, in der Geschäftsführung und in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festgelegt. Der Zwischenstand zur Erreichung dieser Zielgrößen war zuletzt wie folgt:

Stand 31.12.2022 Zielgröße für den 31.12.2026
Aufsichtsrat
Stand 31.12.2022
33%
Zielgröße für den 31.12.2026
33%
Geschäftsführung
Stand 31.12.2022
0%
Zielgröße für den 31.12.2026
25%
Führungsebene 1 (Direct Reports)
Stand 31.12.2022
12,5%
Zielgröße für den 31.12.2026
12,5%
Führungsebene 2 (Abteilungsleiter)
Stand 31.12.2022
23,5%
Zielgröße für den 31.12.2026
28,6%

Soweit die Zielgrößen aktuell noch nicht erreicht sind, wird dies mit der noch nicht abgelaufenen Frist für die Zielerreichung begründet.